Jahresabschlüsse

Der Jahresabschluss stellt den Abschluss des kaufmännischen Geschäftsjahres dar und gibt Informationen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wieder.

Am letzten Tage Ihres Wirtschaftsjahres um 24.00 Uhr wird ein Foto geschossen.

Kleine Unternehmen erstellen in der Regel eine Einnahmeüberschussrechnung. Größere Unternehmen erstellen eine Bilanz nebst einer Gewinn- und Verlustrechnung, bei Kapitalgesellschaften noch ergänzt um einen Anhang. Basis hierfür ist immer die unterjährige Finanzbuchführung.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind viele Kräfte am Wirken.

  • Das Handelsrecht hat den Gläubigerschutz im Visier: Ein Kaufmann darf sich niemals reicher rechnen als er ist.
  • Das Steuerrecht möchte die „richtige“ Bemessungsgrundlage zur Festsetzung von Steuern ermitteln.
  • Und auch Sie selbst haben im Rahmen der zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten eigene Vorstellungen, die wir gerne verwirklichen. Steuerbelastung senken oder wirtschaftliche Stärke zeigen?
  • Ihre Geschäftspartner, wie z. B. Banken und Lieferanten, wünschen sich ein aussagekräftiges Bild Ihres Unternehmens.
  • Wird eine Plausibilitätsbeurteilung Ihres Jahresabschlusses benötigt? Diese erstellen wir gerne für Sie.

Wir bringen diese unterschiedlichen Zielsetzungen mit Ihnen gemeinsam in Einklang.

Lassen Sie uns darüber sprechen!